Rentenversicherung Pflichtversicherungsgrenze

Nach dem Gesetz besteht die Versicherungspflicht grundsätzlich für alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer, also Arbeiter, Angestellte und Auszubildende. Selbständige sind dagegen (mit besonderen Ausnahmen: z.B. selbständige Handwerker, Lehrer, Künstler, Publizisten u.a.) nicht versicherungspflichtig. Von der Versicherungspflicht befreit sind auch Beamte, geringfügig Beschäftigte, Schüler sowie Ruheständler, die bereits eine Alters-Vollrente beziehen.


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