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Die gesetzliche Rentenversicherung stellt einen Versicherungszweig innerhalb der Sozialversicherung dar, die im Jahr 1883 eingeführt wurde. Was die gesetzliche Rentenversicherung anbelangt, so funktioniert sie auf der Basis der Umlagefinanzierung. Das bedeutet im Klartext, dass die heutigen Rentner von den heutigen Arbeitnehmern finanziert werden. Diese werden wiederum von den zukünftigen Arbeitnehmer finanziert. Wie für alle Versicherungen typisch, basiert auch die gesetzliche Rentenversicherung auf Beitragsleistungen, die monatlich anfallen. Abhängig sind sie vom Bruttoeinkommen der Versicherungsnehmern, auf welches ein Beitragssatz von 19,9 % berechnet werden.
Allerdings werden Beiträge nur bis zu einem ganz bestimmten Betrag berechnet, der im Fachjargon auch Rentenversicherungsgrenze genannt wird. Zur Zeit liegt er bei 63.600 Euro in den alten Bundesländern und bei 54.000 Euro in den neuen Bundesländern. Die Beträge, die über diese Summe hinausreichen, werden für die Berechnung der Beiträge nicht herangezogen. Freilich profitieren davon nur die Großverdiener, die den kleineren Teil der Erwerbstätigen darstellen.
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