Riester Ehepartner

Von der privaten Altersvorsorge hat sicherlich schon jeder etwas gehört, und jedem wird sie auch empfohlen. Denn es ist allbekannt, dass es um die gesetzliche Rente schlecht bestellt ist, sodass die Alarmblinker dann aufleuchten, wenn man sich Gedanken um die Zukunft macht. Wie soll sie finanziert werden? Um es den Bürgerinnen und Bürger leichter zu machen, hat der Staat ein Förderprogramm entwickelt, dass die private Altersvorsorge forcieren soll. Dieses Programm nennt sich Riesterrente und kann bei sämtlichen Versicherungsunternehmen in Anspruch genommen werden.


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Der Personenkreis der Berechtigten ist groß und umfasst all diejenigen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Im Grunde genommen können sogar beide Ehepartner von den Zulagen profitieren, an welche die Riesterrente geknüpft ist. Beide können die Riesterrente in Anspruch nehmen und darüber hinaus Sonderzulagen beantragen, wenn sie ein gemeinsames Kind haben. Die Kinderzulagen fließen jedoch nur in den Vertrag eines Ehepartners, wobei in diesem Fall die Mutter privilegiert ist.

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