Riesterrente Kinderzulage

Typisch für die Riesterrente ist es, dass sie an Zulagen gebunden ist, die aus der Kasse des Staates in den Vertrag fließen. Zu den Menschen, die berechtigt sind, von der Riesterrente Gebrauch zu machen, gehören vor allem rentenversicherungspflichtige Selbständige und Arbeitnehmer, ferner Wehr- und Zivildienstleistende, dann Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld und schließlich Kindererziehende. Ja, diese sind vielleicht in einem besonderen Vorteil, weil nämlich der Staat Sonderzulagen für diese Personen vorhält. Die Kinderzulagen werden für jedes Kind gezahlt, jedoch nur einmal.


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Das heißt so viel wie, dass, auch wenn beide Elternteile die Riesterrente abgeschlossen haben, nur ein Elternteil diese Zulagen erhält. In den meisten Fällen ist es die Mutter. Wenn die Zulagen der Vater erhalten soll, dann muss das von beiden Elternteilen beantragt werden. Was die Höhe der Kinderzulagen betrifft, so beläuft sie sich auf mittlerweile 185 Euro, was sich sehen lassen kann. Mit dieser Extraförderung möchte der Staat nicht nur Anreize für das Sparen schaffen, sondern auch für die höhere Bereitschaft, Kinder zu bekommen. Denn für die Zukunft ist es wichtig, dass es genug junge Leute gibt, die als Träger der gesetzlichen Rente dienen können.

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