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Die Riesterrente ist dafür bekannt, dass sie an Subventionen gebunden ist. Die Zulagen des Staates fließen nämlich genauso wie die Beiträge des Versicherungsnehmers in einen Fonds, aus dem auch die Rentenauszahlungen mit Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen. Zu denjenigen, die berechtigt sind, die Riesterrente abzuschließen, gehören alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und Selbständige, dann Wehr- und Zivildienstleistende, Bezieher von Arbeitslosen- sowie Krankengeld, geringfügig Beschäftigte und schließlich Erziehende. Außer den Kindererziehenden gehören alle zu denjenigen, die beitragspflichtige Einnahmen erzielen, was so viel bedeutet, dass das Einkommen bei der Festlegung der Beiträge berücksichtigt werden.
Kindererziehende müssen jedoch einen Mindestbeitrag leisten, der auch den Ausdruck Sockelbeitrag erhalten hat. Die Höhe des Sockelbeitrags hängt ganz davon ab, ob der Kindererziehende Kinderzulagen erhält oder nicht. Zum anderen variiert der Sockelbeitrag von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen, welche die Riesterrente in ihrem Angebot haben. Geraten sei daher jedem, die verschiedenen Angebote zu studieren und sich schließlich für den billigsten Anbieter zu entscheiden.
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