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Bei einem Kreditgeschäft gibt es immer einen Kreditgeber als auch einen Kreditnehmer, wobei Letzter sowohl eine Privatperson als auch ein Unternehmen sein kann. Für Kredite ist es typisch, dass sie lange Laufzeiten aufweisen, die in der Regel bei 10 bis 15 Jahre liegen. Während dieser Zeitspanne kann es zu Inflationen kommen, sodass das Geld an Wert verliert. Das natürlich ein Nachteil für den Kreditgeber, das heißt den Gläubiger, weil die Summe, die er am Ende erhält nicht denselben Wert hat wie zu Anfang des Kreditgeschäfts.
Dass der Wert der geschuldeten Geldsumme im dem Wert des Betrags, der am Anfang des Kreditgeschäfts gewährt wurde, angemessen ist, dafür sorgt die Wertsicherungsklausel, die auch Preisklausel genannt wird und eine vertragliche Vereinbarung darstellt. Dazu muss gesagt werden, dass die Wertsicherungsklausen zwei Arten aufweist, nämlich die genehmigungspflichtige und die genehmigungsfreie Wertsicherungsklausel. Beide Arten haben sich mit der Zeit im Geschäftsverkehr entwickelt.
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