Zinsbesteuerung

Die Zinsbesteuerung verstößt nicht gegen das Grundgesetz. In Zukunft wird die EU die grenzüberschreitende Zinsbesteuerung einführen. Laut Richtlinie des europäischen Rates hat jedes EU-Land das Recht der Zinsbesteuerung an einem Steuerpflichtigen, der im Ausland Zinserträge einnimmt. Im Jahre 1992 hat durch das Zinsabschlagsgesetz eine Neuregelung der Zinsbesteuerung stattgefunden. Der Grund dafür, dass für Zinseinnahmen Steuern gezahlt werden liegt daran, dass diese genauso Einkünfte darstellen wie der Arbeitslohn. Es gilt die Regelung, dass Einnahmen aus Kapitalgeschäften zu 30 % versteuert werden müssen, wobei es auch hierbei eine Einschränkung gibt.


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Der Anleger darf sich über einen Freibetrag freuen, der eine bestimmte Summe aufweist, die erwirtschaftet werden kann und nicht versteuert wird. Über die einzelnen Modalitäten kann man sich im Internet auf Portalen informieren, die sich mit dem Finanzwesen beschäftigen und sich daher sehr gut auskennen. Wer in dieser Hinsicht Recherchen anstellt, der wird am Ende keine schlechten Geschäfte machen.

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